Die Berge des Himalaya
(The mountains of Himalaya)

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Welchem Staat
 sind die Berge des südöstlichen Karakorum
in Anbetracht des Kaschmirkonflikts zuzuordnen?

Indien und Pakistan wurden im Jahr 1947 selbstständige Staaten, nachdem sie zuvor britische Kolonie gewesen waren. Bereits im Herbst 1947 entbrannte zwischen beiden Staaten der Streit um Kaschmir, das zunächst als eigenständiger Staat vorgesehen war. Truppen beider Länder marschierten ein, es kam zum Ersten Indisch-Pakistanischen Krieg. Das Ergebnis war die faktische Teilung Kaschmirs. Zwar forderte der unter Führung der UNO am 01.01.1949 zustande gekommene Waffenstillstand, dass die Bevölkerung Kaschmirs im Jahr 1949 in einer Volksabstimmung selbst darüber entscheiden sollte, ob sie zu Indien oder Pakistan gehören oder ein selbstständiger Staat sein wollte, dazu ist es aber aus vielerlei Gründen nie gekommen.

Die Waffenstillstandslinie vom 01.01.1949 erstreckte sich im Bereich des südöstlichen Karakorum von Kargil zum Karakorum-Pass (siehe folgende Karte). Sie entspricht im Bereich der hohen Gipfel einer gedachten Linie vom Chulung La zum Karakorum-Pass. Zum Gebiet unter pakistanischer Verwaltung zählte damit zunächst auch das Shaksgam-Tal nordöstlich des K2. 

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Wikipedia - Kaschmirkonflikt: Kaschmir und seine Teilgebiete

Im Jahr 1963 trat Pakistan das Shaksgam-Tal an China ab, ohne sich aber mit Indien abzustimmen. Dieses absolut menschenleere Gebiet hatte bereits früher zu China gehört, stand aber seit der britischen Kolonialzeit unter pakistanischer Verwaltung. Im Jahr 1956 besetzte China das bisher autonome Fürstentum Aksai Chin, das im Jahr 1846 vom damaligen Britisch-Indien unter Verwaltung genommen worden war. 1962 kam es um Aksai Chin zu einem kurzen Krieg zwischen China und Indien, den Indien verlor. Seitdem wurde dieses Gebiet von China durch Straßenbauten erschlossen und muss wohl endgültig - zumindest in demselben Maß  - als chinesisches Staatsgebiet betrachtet werden wie Tibet. 1965 kam es zum Zweiten Pakistanischen Krieg, der mit dem Waffenstillstand vom 10.01.1966 - wiederum unter internationaler Führung - beendet wurde. Die Truppen wurden auf die seit 1949 gültige Linie zurückgezogen. Jammu und Kashmir (in der Karte weiß) blieb die nördlichste Provinz Indiens. 1984 drangen indische Truppen im Bereich des Siachen-Gletschers über die Waffenstillstandslinie (in der folgenden Karte gelb gestrichelt) nach Norden vor. Seit einer Reihe von Jahren stehen sich nunmehr indische und pakistanische Truppen im Nährgebiet des Siachen-Gletschers gegenüber - im Hochgebirge in Höhen zwischen 5000 und 6000 m. Die von Indien beanspruchte Grenzlinie ist in der folgenden Karte dargestellt; sie folgt dem Gebirgskamm westlich des Siachengletschers vom Indira-Col nach Süden über Sia La und Bilafond La. Damit liegen zahlreiche namhafte Siebentausender z.Zt. in einem vom indischen Militär besetzten Gebiet.

Umkämpfte Region im südöstlichen Karakorum

Bergsteiger und Trekker, welche den östlichen Karakorum besuchen oder besuchen wollen, erleben schon seit vielen Jahren die Auswirkungen dieses Konfliktes zwischen Indien und Pakistan. Auf dem Baltoro-Gletscher bewegt sich das pakistanische Militär, um die Frontlinie am Conway-Sattel zwischen Baltoro Kangri und Sia Kangri zu versorgen. Das Gebirge rund um den Siachen-Gletscher ist praktisch unzugänglich, weil sich das indische Militär dort nicht in die Karten schauen lassen will. Das pakistanische Militär mag aus denselben Gründen keine Fremden im Bereich des Kondus- und Kaberi-Gletschers. Auch der Baltoro-Gletscher und damit die dortigen 4 Achttausender wären wohl militärisches Sperrgebiet, wenn dem pakistanischen Staat damit nicht so viele Gebühren für dortige Besteigungen entgehen würden.

Welchem Staat soll nun der Chronist einen Gipfel zuordnen, um den sich zwei Staaten streiten? 
Es sind Quellen zu finden, in denen der Stand der militärischen Besetzung zur Grundlage der Staaten-Zuordnung gemacht wurde. Dort befinden sich dann alle Gipfel rund um den Siachen-Gletscher und sogar darüber hinaus "in Indien". Darüber mag jeder sein eigenes Urteil bilden. Ich jedenfalls kann und will mir nicht anmaßen ein Urteil in Gebietsstreitigkeiten zu fällen, wo selbst die Staatengemeinschaft der UNO ohnmächtig zu sein scheint. Statt dessen weise ich auf ungeklärte Situationen hin und beziehe mich im Übrigen bei der Zuordnung der Gipfel entweder auf die bereits getroffenen bilateralen Vereinbarungen oder auf die unter Federführung der Uno getroffenen vorläufigen Regelungen. Dies sind:

   - Die Gebietsabtretung des Shaksgam-Tales durch Pakistan an China aus dem Jahr 1963.
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Die Waffenstillstandslinie vom 01.01.1949, bestätigt am 10.01.1966.

Gemäß dieser Handhabung weisen meine Listen die Zuordnung der Gipfel in Kashmir zu den Staatsgebieten wie folgt aus: 
Die vier Achttausender sind Grenzberge von Pakistan und China; die Gipfel rund um den Siachen-Gletscher liegen in Pakistan; die Gipfel südlich einer gedachten Linie vom Chulung La zum Karakorum-Pass liegen in Indien.

Man mag diese Entscheidung kritisieren; für mich ist sie derzeit von allen denkbaren Definitionen am ehesten vertretbar. Vielleicht eröffnen zukünftige internationale Vereinbarungen eine zweifelsfreie Zuordnung.

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